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Herstellung homöopathische Q-PotenzenDie Herstellung dieser 50 000er Arzneien (Quinquagintamillesimal-Potenzen) geht auf Hahnemanns Erkenntnisse seines letzten Lebensabschnittes zurück und ist im Organon der Heilkunde, Ausgabe 6 im § 270 definiert. Wesentlich sind hier die Verwendung von Mikroglobuli, oder auch als Globuli Größe 0 bezeichnet (1600 Stück pro Gramm). Hahnemann sprach in diesem Zusammenhang von mohnsamengroßen Zuckerkügelchen und der Methode der C3-Frischpflanzenverreibung.
Herstellung:1: 50 000 Verdünnung nach HV59 laut HAB
Für die Herstellung weiterer Potenzstufen sind im Vergleich zu D und C Potenz leicht abgeänderte Vorgangsweisen erforderlich.
Weitere PotenzstufenWeitere Potenzstufen werden in gleicher Weise hergestellt. Da Q – Potenzen meist nicht direkt eingenommen werden ist es notwendig diese Potenzen, welche als Globuli vorliegen, aufzulösen und demzufolge Q – Dilutionen herzustellen.
Die Potenzstufe der Lösung entspricht der gleichen Potenzstufe wie die der darin gelösten Streukügelchen.
Anwendung:Bei der Einnahme dieser Arzneiform ist zu berücksichtigen, dass nur in Ausnahmefällen und nach ärztlicher Rücksprache die Globuli selbst verabreicht werden und im Normalfall eine daraus hergestellte Alkoholische Lösung Anwendung findet. Wenn Q-Globuli verordnet werden, dienen sie in der Regel zur Herstellung der Gebrauchslösung durch den Patienten selbst1. Bei Verordnung einer Q-Potenz lösen wir in unserem Labor einen Globulus laut Vorschrift in einem Braunglasfläschchen auf. Dieses ist randvoll gefüllt, um eine unbeabsichtigte Dynamisierung bei Transport zu verhindern. Der Patient gießt vor der Anwendung etwa 1/3 Flüssigkeit ab und schüttelt vor jeder Einnahme 10-mal. Die Lösung ist zum Zwecke der Konservierung alkoholisch, außerdem fließt sie leichter durch den Tropfer hindurch2. Siehe Herstellungsvorschriften für Patienten 1,2
1Q-Potenzen - GlobuliEinnahme der homöopathischen Arznei
2Q-Potenzen – DilutionenEinnahme der homöopathischen Arzneien
Unterscheidung von Q und LM-Potenzen
*Bezogen auf die Ausgangssubstanz ergeben sich im Fall der LM – Potenzen verschiedene Möglichkeiten. Der einfachste Fall liegt vor wenn es sich bei der Ausgangssubstanz um eine pflanzliche Urtinktur handelt, welche nicht im herkömmlichen Sinne verrieben werden kann und demzufolge bestimmte Anpassungen für eine 1:50 000 Verdünnung am Beispiel der Q – Potenzen notwendig sind. Hierbei wird die Urtinktur zur C1 und C2 Potenz wie gewohnt potenziert und die C3 Verreibung aus dem flüssigen Arzneistoff hergestellt, also gemischt und getrocknet, was nicht im Sinne Hahnemanns ist. Die weitere Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von der der Q – Potenzen. Für Verwirrung sorgt in diesem Zusammenhang besonders die Tatsache, dass sehr wohl auch Verreibungen nach Hahnemann einer LM – Potenzierung unterzogen werden können. In diesem Fall besteht die Unterscheidung nur mehr in der Größe der Globuli nicht aber an der Art der Herstellung des Ausgangsstoffes.
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