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Q-Potenzen Die Herstellung dieser 50.000er Arzneien (Quinquagintamillesimal-Potenzen) geht auf Hahnemanns Erkenntnisse seines letzten Lebensabschnittes zurück und ist im Organon der Heilkunde, Ausgabe 6 im § 270 definiert. Wesentlich sind hier die Verwendung von Mikroglobuli (1600 Stück pro Gramm) – Hahnemann sprach von mohnsamengroßen Zuckerkügelchen - und der Methode der C3-Frischpflanzenverreibung. Herstellung:
die überschüssige Flüssigkeit entfernt und an der Luft getrocknet. Durch die Hintereinanderreihung dieser beiden Verdünnungsschritte erreicht man nun das Verhältnis von 1:50.000. Um eine Q2 herzustellen verfährt man analog:
1:100 in Ethanol 90% lösen und 100 mal kräftig schütteln.
Danach die Lösung im Verhältnis 1:500 auf Mikroglobuli aufbringen und trocknen.
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Bei Verordnung einer Q-Potenz lösen wir in unserem Labor einen Globulus in einem 10 ml Fläschchen gefüllt mit einem Alkohol/Wassergemisch. Dieses ist randvoll gefüllt, um eine unbeabsichtigte Dynamisierung bei Transport zu verhindern. Der Patient gießt vor der Anwendung etwa 1/3 Flüssigkeit ab und schüttelt vor jeder Einnahme 10 mal. Die Lösung ist zum Zwecke der Konservierung alkoholisch, außerdem fließt sie leichter durch den Tropfer hindurch. In besonderen Situationen werden Q-Potenzen in Globuliform als Einmalgabe verordnet: Im Sinne einer „gleitenden“ Erhöhung der Potenzierung wird nach ca. 10 Einnahmen die nächsthöhere Q-Potenz verwendet, die ursprüngliche Einnahmelösung hat bereits in Summe 100 Schüttelschläge erfahren. Anmerkung Vielfach findet man in der Literatur die Aussage, Q und LM-Potenzen wären ident – das ist aber grundlegend falsch, und dies aus mehreren Gründen:
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