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Unsere Herstellung Homöopathischer Arzneien Die Anfertigung homöopathischer Arzneimittel erfolgt in unserem Betrieb gemäß dem Homöopathischen Arzneibuch HAB 2008, dem Organon V und VI, wobei letztere bei Q-Potenzen als Referenzen dienen. Grund für die Befolgung mehrerer Literaturstellen ist der Umstand, dass es nicht möglich ist, die kraftvoll und verlässlich wirksamen Arzneien Hahnemanns ausschließlich nach den Regeln des HAB 2008 anzufertigen.
Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem das Fehlen einer Vorschrift zur Frischpflanzenverreibung in dieser Pharmacopöe. Die Vorschrift 7 - Anfertigung von Verreibungen aus flüssigen Stoffen - regelt dies nur unzureichend, da hier zur Anfertigung von Verreibungen Urtinkturen oder flüssige Arzneigrundstoffe (also lediglich alkoholische Auszüge) auf Lactose aufgebracht werden und auch nur gemischt werden. Es werden bei uns also die Methoden des amtlichen Arzneibuchs HAB 2008 für die gemäß dem AMG registrierten (allgemein verkehrsfähige) Einzelmittel angewandt, für magistrale Zubereitungen gegen Vorlage eines Rezeptes das Organon der Heilkunst, Ausgabe 5 und 6, sowie Hahnemanns Chronische Krankheiten befolgt. Unser Angebot umfasst folgende Potenzreihen:
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